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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Geschäftsbeziehungen mit der Nivell AG – CH-5620 Bremgarten & Firma Nivell GmbH, DE-72351 Geislingen (AGB-Nivell)

 

1.    Geltung 

1.1    Diese AGB-Nivell regeln  die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden und bestimmen die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten für alle Vertragspartner in jeder Rechtsform, ausgenommen Verbraucher im Sinne des  § 13 BGB. I
1.2    Diese AGB-Nivell gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse und Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden für gegenwärtige und zukünftige Geschäfte, ohne dass die AGB-Nivell nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen. 
1.3    Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil eines gegenwärtigen Rechtsgeschäftes oder zukünftiger Rechtsgeschäfte, auch wenn wir ihnen nicht generell oder im Einzelfall ausdrücklich widersprechen. Die AGB-Nivell gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden einen Auftrag ohne ausdrücklichen Vorbehalt ausführen. 

2.    Angebot und Vertragsabschluss

2.1    Unsere Angebote in jeder Form sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag im Einzelfall kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande. 
2.2    Im Falle einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist diese für den Inhalt des Vertrages maßgeblich. Zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bedürfen der Schriftform, ebenso nachträgliche Vertragsänderungen. 
2.3    Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, auf unserer Web-Seite oder in sonstigen Medien angeführten Informationen über unsere Leistungen und Produkte (Produktinformationen) sind unverbindlich und freibleibend, technische Änderungen bleiben vorbehalten. Handelsübliche Abweichungen der Ware in Qualität, Maßgenauigkeit und Farbton bleiben vorbehalten. 

3.    Preise und Zahlungsbedingungen 

3.1     Unsere Preise gelten ab Erfüllungsort Geislingen. Verpackung, Frachtkosten, Transportversicherung und sonstige Versandkosten sowie etwaige Zölle trägt der Kunde. 
3.2    In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen und wird zusätzlich berechnet zu dem am Stichtag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. 
3.3    Soweit nicht anders vereinbart, sind die Entgelte für unsere Leistung sofort bei Eingang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
3.4    Bei unbekannter oder zweifelhafter Bonität des Kunden oder bei Zahlungsverzug bei früheren Lieferungen können wir Vorkasse verlangen. 

4.    Lieferzeiten / Lieferfristen 

4.1    Lieferzeiten und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich „verbindlich“ in der Auftragsbestätigung bestätigt oder im Einzelvertrag vereinbart wurden. 
4.2    Verbindliche Lieferzeiten und Lieferfristen sind nur dann Fixtermin im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB oder des § 376 HGB, wenn die Lieferfrist ausdrücklich von uns als „fix“ bestätigt ist. 
4.3    Bei Lieferverzug hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen soweit nicht ein Fixgeschäft vereinbart wurde. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 
4.4    Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften  wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Falle die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz zur Last. 

5.    Versand- und Gefahrübergang 

5.1    Wir versenden die Ware an den vom Kunden genannten Lieferungsort mit einem Transportunternehmen unserer Wahl, soweit keine besondere Versendungsart vereinbart wurde. 
5.2    Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware durch uns an das Transportunternehmen auf den Kunden über. 
5.3    Wir nehmen Transport- und sonstige Verpackungen nicht zurück. Der Kunde hat die Verpackung auf eigene Kosten zu entsorgen. 
5.4    Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch des Kunden für dessen Rechnung abgeschlossen. 
5.5    Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort auf Transportschäden zu untersuchen und solche gegenüber dem Transporteuer zu reklamieren und uns zu informieren. 

6    Eigentumsvorbehalt 

6.1    Unsere Ware bleibt unser Eigentum bis sämtliche von uns bisher gelieferte Ware vollständig bezahlt ist. 
6.2    Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist oder seine Zahlung allgemein eingestellt hat oder ein Insolvenzantrag gestellt ist. Im Falle der Verarbeitung oder Umarbeitung gelten  wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit Sachen des Kunden oder Dritter erwerben wir Miteigentum nach § 947 BGB.
6.3    Bei tatsächlichen oder rechtlichen Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist der Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen und sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. 
6.4    Wird die Vorbehaltsware vom Kunden veräußert, so tritt er bis zur Tilgung unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung zustehenden Entgeltsansprüche gegen seinen Abnehmer mit allen Sicherheiten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung legen wir offen und ziehen die Forderung ein, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde hat uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Informationen zu erteilen. 
6.5    Wir geben die uns zustehenden Sicherheiten frei, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 25 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

7    Gewährleistung und Haftung (Haftungsbegrenzung) 

7.1    Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Empfang entsprechend § 377 HGB zu untersuchen und  erkennbare Mängel sind schriftlich zu rügen. 
7.2    Für die von uns gelieferte Ware übernehmen wir die gesetzliche Mängelgewährleistung. Soweit wir durch individuelle Vereinbarung eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit übernehmen, so gelten die Bestimmungen vorrangig, unbeschadet der Mindestansprüche nach dem Gesetz. 
7.3    Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir unter vorläufigem Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Lieferungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte der Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag zu. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist für das Feststellen der Tauglichkeit der Nacherfüllung eine Erprobungszeit erforderlich, so ist diese abzuwarten. 
Macht der Kunde Mängelansprüche geltend, so sind wir berechtigt, die gerügte Ware vor Ort zu besichtigen und zu prüfen. Der Kunde hat uns hierfür ausreichend  Gelegenheit zu geben. 
Die Verjährung der Ansprüche wegen Sachmängel beträgt  3 Monate ab Eingang der Lieferung beim Käufer. 
7.4    Eine Mängelhaftung ist ausgeschlossen, soweit der Mangel seine Ursache in einem Umstand hat, der in der Nutzung oder Gefahrsphäre des Kunden liegt und dieser Umstand außerhalb unseres Einflussbereichs oder des für unsere Produkte vorgesehenen und üblicherweise zu erwartenden Einsatzes liegt. Unsere Produkte sind für die Anwendungsbereiche bestimmt, die in  unseren Produktinformationen aufgeführt sind. 
Die Verwendung unserer Produkte für Einsätze, die in unseren allgemeinen oder besonderen Produktinformationen nicht angegeben sind oder für die keine ausreichende Erprobung besteht, sind mit uns vor Auftragserteilung abzustimmen. 
7.5    Bei dem Einsatz unserer Produkte setzen wir bei unseren Kunden ein gewisses Fachwissen voraus, sollte ein solches nicht bestehen, sind wir zum Zwecke einer weitergehenden Aufklärung zu informieren. 
7.6    Unsere Gebrauchsanleitungen und technische Anwendungen sind zur Verhütung von Schäden und Mängeln streng einzuhalten. Bei Nichtbeachtung sind Schadensersatzansprüche, Gewährleistungsrechte und Garantieansprüche ausgeschlossen, wenn der Schaden oder Mangel nicht auch bei ordnungsgemäßer Handhabung aufgetreten wäre. 
7.7    Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung allgemeiner Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenso für Schäden, die von der Haftung nach Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für andere Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Pflichten unsererseits beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit unsererseits nicht eine vorsätzliche Verursachung vorliegt. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an den gelieferten Waren eintreten, haften wir nur dann und insoweit, wie das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. 
7.8    Von den durch die Mängelbeseitigung entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer soweit sich die Beanstandung als berechtigt erweist, die Kosten des Ersatzstückes einschließlich Versand. Er trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung des Auftragnehmers eintritt. 

8    Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 

8.1    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus allen Rechtsverhältnissen mit unseren Kunden ist unser Firmensitz in CH-Bremgarten oder DE-Geislingen, je nachdem mit welchem Geschäftspartner die Geschäftsbeziehung aufgebaut wurde. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 
8.2    Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Schweiz oder der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, je nachdem mit welchem Geschäftspartner die Geschäftsbeziehung aufgebaut wurde. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 

Nivell AG / Stand 07/2023
Nivell GmbH / Stand / 07/2023